Wichtig Informationen & Rahmenbedingungen
Die Anwendung der steuerfreien Übungsleiterpauschale gemäß
§ 3 Nr. 26 EStG erfolgt auf freiwilliger Basis und findet nicht zwingend Anwendung. Es gelten grundsätzlich die regulären Honorarsätze. Die Anwendbarkeit der Pauschale wird für jeden Einzelfall individuell begutachtet und geprüft.
Wichtige:
Steuerrechtlicher Hinweis:
Als inhabergeführtes Einzelunternehmen erfolgt die Rechnungsstellung gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Der genannte Honorarsatz ist somit der finale Endpreis.
Ausfallregelung (Fairness-Prinzip):
Absagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen, andernfalls wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit & Datenschutz:
Alle Inhalte der Sitzungen unterliegen der absoluten Schweigepflicht und werden streng vertraulich sowie DSGVO-konform behandelt.
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