Preise
BGF-Präventionsangebot
„Coolness für Pflegekräfte“
Alle Module sind speziell auf die Erfordernisse des Pflegesektors abgestimmt und können flexibel als Einzelbausteine oder als vergünstigtes BGF-Gesamtpaket gebucht werden.
| BGF-Modul | Leistung & Umfang | BGF-Fokus | Investition (Netto = Brutto)* |
|---|---|---|---|
| Modul 1: BGF-Auftakt & Abgrenzung | 1 Tagesworkshop (2x 2,5 Std. im Schichtmodell) | Verhaltens- & Verhältnisprävention | |
| • Belastungsanalyse & KAISERIN-Prinzip | 650,00 € | ||
| • Systemische Abgrenzung Dienst/Privatleben | |||
| Modul 2: Praxiskurs Nervensystem & Rücken | 6x 60 Minuten (Wöchentliche Einheiten vor Ort) | Individuelle Verhaltensprävention | |
| • Ergonomisch-sanfte Funktionsgymnastik | 360,00 € | ||
| • PMR nach Jacobson & Herzkohärenz-Atemtraining | |||
| Modul 3: Psychosoziale Erstberatung | 1/2 Tag (3 Std. im Schichtmodell) | Verhältnisprävention & Betriebsklima | |
| • Schnittstellen-Konflikte im Team klären | 450,00 € | ||
| • Deeskalation im Umgang mit Angehörigen |
Das Komplettpaket
Alle 4 Module inklusive kompletter Implementierung & Schulungsmaterialien
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Enthalten:
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Modul 1, Modul 2 (6 Wochen Praxiskurs), Modul 3 (4x 1:1-Coachings) und Modul 4.
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Inklusive:
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3-Minuten-Blitz-Tools für die Kitteltasche/Tourenwagen & Handouts für das Team.
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Paketpreis:
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2.100,00 €
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*Gemäß § 19 UStG wird als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet (netto = brutto).
Fördermöglichkeiten & Erstattung
Die Finanzierung des Programms kann für Einrichtungen zu 100 % oder Großteilen über bestehende Geldtöpfe abgedeckt werden:
- Die Maßnahme erfüllt die Kriterien
- des GKV-Leitfadens Prävention.
- voll- oder teilfinanzieren.
2. STEUERFREIER SACHBEZUG (§ 3 EStG)
Arbeitgeber können bis zu 600 € pro Mitarbeiter/Jahr lohnsteuer-und sozialversicherungsfrei für BGF-Angebote einsetzen.
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Förderung nach § 20b SGB V:
Das Konzept erfüllt die formalen Richtlinien für Betriebliche Gesundheitsförderung. Pflegeeinrichtungen stellen einen Förderantrag bei ihrer Partner-Krankenkasse.
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Steuerfreier BGF-Sachbezug (§ 3 Nr. 34 EStG): Arbeitgeber können pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 600,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen aufwenden.
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Pflegekassen-Förderung (§ 8g SGB XI):
Stationäre Pflegeeinrichtungen können Mittel zur Minderung von Arbeitsbelastungen nutzen.
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