Preise

BGF-Präventionsangebot

„Coolness für Pflegekräfte“

 


Alle Module sind speziell auf die Erfordernisse des Pflegesektors abgestimmt und können flexibel als Einzelbausteine oder als vergünstigtes BGF-Gesamtpaket gebucht werden.

BGF-Modul Leistung & Umfang BGF-Fokus Investition (Netto = Brutto)*
Modul 1: BGF-Auftakt & Abgrenzung 1 Tagesworkshop (2x 2,5 Std. im Schichtmodell) Verhaltens- & Verhältnisprävention
• Belastungsanalyse & KAISERIN-Prinzip 650,00 €
• Systemische Abgrenzung Dienst/Privatleben
Modul 2: Praxiskurs Nervensystem & Rücken 6x 60 Minuten (Wöchentliche Einheiten vor Ort) Individuelle Verhaltensprävention
• Ergonomisch-sanfte Funktionsgymnastik 360,00 €
• PMR nach Jacobson & Herzkohärenz-Atemtraining
Modul 3: Psychosoziale Erstberatung 1/2 Tag (3 Std. im Schichtmodell) Verhältnisprävention & Betriebsklima
• Schnittstellen-Konflikte im Team klären 450,00 €
• Deeskalation im Umgang mit Angehörigen

Das Komplettpaket

Alle 4 Module inklusive kompletter Implementierung & Schulungsmaterialien

  • Enthalten:

    • Modul 1, Modul 2 (6 Wochen Praxiskurs), Modul 3 (4x 1:1-Coachings) und Modul 4.

  • Inklusive:

    • 3-Minuten-Blitz-Tools für die Kitteltasche/Tourenwagen & Handouts für das Team.

  • Paketpreis:

    • 2.100,00 € 

*Gemäß § 19 UStG wird als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet (netto = brutto).

Fördermöglichkeiten & Erstattung 

Die Finanzierung des Programms kann für Einrichtungen zu 100 % oder Großteilen über bestehende Geldtöpfe abgedeckt werden:

 1. KRANKENKASSEN (§ 20b SGB V)
  • Die Maßnahme erfüllt die Kriterien 
  • des GKV-Leitfadens Prävention. 
  • voll- oder teilfinanzieren.

 

2. STEUERFREIER SACHBEZUG (§ 3 EStG)         

Arbeitgeber können bis zu 600 € pro Mitarbeiter/Jahr lohnsteuer-und sozialversicherungsfrei für BGF-Angebote einsetzen.

 

  • Förderung nach § 20b SGB V:

Das Konzept erfüllt die formalen Richtlinien für Betriebliche Gesundheitsförderung. Pflegeeinrichtungen stellen einen Förderantrag bei ihrer Partner-Krankenkasse.

  • Steuerfreier BGF-Sachbezug (§ 3 Nr. 34 EStG): Arbeitgeber können pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 600,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen aufwenden.

 

  • Pflegekassen-Förderung (§ 8g SGB XI):

Stationäre Pflegeeinrichtungen können Mittel zur Minderung von Arbeitsbelastungen nutzen.

 

 

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