PREISLISTE

Senioren- Fitness:


Leistung / Taktung Individuelles Privat-Paket (ca. 2x wöchentlich Hausbesuch nach Tagesform). Abrechnungsart / Hinweise
Häusliche Alltagsgymnastik & Betreuung Sturzprävention, Alltagsfitness, Spaziergänge (PG 1–5). 38,00 € / Std. Pflegekasse (SGB XI): Erstattung über Entlastungsbetrag (§ 45b) oder Verhinderungspflege (§ 39). Sie zahlen vorab und reichen die Rechnung zur 100%igen Erstattung ein.
Kombi-Paket „Aktiv zu Hause“ Individuelles Privat-Paket (ca. 2x wöchentlich Hausbesuch nach Tagesform). 320,00 € / Monatspauschale Privatleistung (Direktzahler): Basis von 8 Einheiten à 45 Min. im Monat (entspricht ca. 40 € pro 45 Min.).
Soziale Institute & Pflegedienste Einkauf als externer Dienstleister (B2B) zur Entlastung des eigenen Personals. 35,00 € bis 40,00 € / Std. (Netto) B2B-Honorartarif: Je nach vertraglich vereinbartem monatlichen Stundenvolumen.
Integrierte Seelsorge (Vertrauliche Gespräche & seelischer Beistand während der Einsätze) 0,00 € Kostenlos: Grundsätzlicher und fester Bestandteil aller gebuchten Angebote innerhalb der Zeit.

Wichtige Hinweise für Angebot "AKTIV & BEGLEITENT

Abrechnung über die Pflegekasse:

Der Satz von 38,00 €/Std. entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für anerkannte Alltagsunterstützung in NRW. Bei vorhandenem Pflegegrad entstehen Ihnen durch die Rückerstattung der Pflegekasse unterm Strich keine eigenen Kosten.

Gesundheitskassen (SGB V):

Leistungen aus dem SGB V, sind vorübergehend noch in Bearbeitung

(aktuell keine direkte Kassenabrechnung möglich).

Abrechnung über die Pflegekasse – So einfach geht’s!

Ab Pflegegrad 1 stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich 131 € (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) für Unterstützungsleistungen im Alltag zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kann dieses Budget sogar noch erweitert werden.

Da ich ein anerkannter Dienstleister (PfAD.uia NRW) bin, können die Kosten für meine Leistungen direkt über Ihre Pflegekasse abgerechnet werden.

Ihre Abrechnungsmöglichkeiten:

  • Direktabrechnung (Bequem & bargeldlos):

    Sie erteilen mir eine Abtretungserklärung. Ich rechne meine Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorkasse treten!

  • Abrechnung auf Rechnung:

    Sie erhalten von mir eine Monatsrechnung, begleichen diese und reichen sie anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein.

Gut zu wissen:

Ungenutztes Entlastungsbudget aus den Vormonaten verfällt nicht sofort und kann oft angespart werden. Ich berate Sie gerne dazu, wie Sie Ihren Anspruch am besten nutzen können!

Sprechen Sie mich einfach an – ich helfe Ihnen bei allen Fragen weiter.